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Produkt zum Begriff Arbeitnehmer:


  • RNK Arbeitsvertrag 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer
    RNK Arbeitsvertrag 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer

    Arbeitsvertrag RNK 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer

    Preis: 63.43 € | Versand*: 5.99 €
  • Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer
    Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer

    Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer VE = 1 Packung 10 Stück

    Preis: 26.24 € | Versand*: 6.84 €
  • Avery Zweckform Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, 21x29.7 cm
    Avery Zweckform Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, 21x29.7 cm

    Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer«, Anwendungsbereich: Vordrucke, diverse, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Kopfleimung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 3 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt, Besonderheiten: für kaufmännische Arbeitnehmer, auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung, Flächenmasse des Papiers: Blatt 1: 60g/m2, Blatt 2: 55 g/m2, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: blau, Farbe des Papiers: blau, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 2-fach, selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Arbeitsvertrag & Berichtsheft

    Preis: 14.15 € | Versand*: 9.50 €
  • Avery Zweckform Arbeitsvertrag A4 für gewerbl. Arbeitnehmer 2-seitig
    Avery Zweckform Arbeitsvertrag A4 für gewerbl. Arbeitnehmer 2-seitig

    Mit einem Arbeitsvertrag von Avery Zweckform gehen Sie auf Nummer sicher bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern Der Arbeitsvertrag ist speziell auf gewerbliche Arbeitnehmer zugeschnitten Neben einem festen gleichbleibendem Monatsgehalt sind im Arbeitsvertrag auch die Tätigkeiten klar geregelt sowie Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch Mit dem Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer haben Sie eine rechtlich geprüfte Vorlage zur Hand, die regelmäßig an die Änderungen im Arbeitsrecht angepasst wird.

    Preis: 6.74 € | Versand*: 0.00 €
  • Welche Vorteile bieten Kollektivverträge für Arbeitnehmer und wie können sie die Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen verbessern?

    Kollektivverträge bieten Arbeitnehmern klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Löhnen und Urlaubstagen. Sie schützen vor Ausbeutung und sorgen für faire Bedingungen. Durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern können Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen verbessert werden, indem Mindeststandards festgelegt und soziale Absicherungen gewährleistet werden.

  • Welche Vorteile bietet ein Tarifvertrag für Arbeitnehmer und wie können sie einen solchen Tarifvertrag auf den Arbeitsmarkt verhandeln?

    Ein Tarifvertrag bietet Arbeitnehmern geregelte Arbeitsbedingungen, wie z.B. Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubstage. Zudem sorgt er für eine gewisse Sicherheit und Stabilität im Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer können einen Tarifvertrag durch Gewerkschaften verhandeln lassen oder sich selbst aktiv in Tarifverhandlungen einbringen.

  • Was sind die Hauptziele einer Gewerkschaft und wie können sie die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer verbessern?

    Die Hauptziele einer Gewerkschaft sind die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Sicherung fairer Löhne. Sie können die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer verbessern, indem sie Tarifverträge aushandeln, Streiks organisieren und sich für besseren Arbeitsschutz einsetzen. Zudem bieten Gewerkschaften rechtliche Beratung und Unterstützung bei Konflikten am Arbeitsplatz.

  • Was kostet ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn?

    Was kostet ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn? Der Mindestlohn in Deutschland beträgt derzeit 9,60 Euro pro Stunde. Wenn ein Arbeitnehmer also 40 Stunden pro Woche arbeitet, belaufen sich die Kosten für den Arbeitgeber auf 384 Euro pro Woche. Auf Monatsbasis wären das 1.536 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eventuelle Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit. Insgesamt können die Kosten für einen Arbeitnehmer mit Mindestlohn je nach individueller Situation und Branche variieren.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitnehmer:


  • RNK Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer A4 VE=10 Stück
    RNK Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer A4 VE=10 Stück

    Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer, DIN A4 Ausführung Papier: 80 g/qm, Naturpapier Verwendung für Beschriftungsart: Kugelschreiber, Bleistift, Füllfederhalter, Schreibmaschine 2-seitig Papierformat: DIN A4 Größe (B x H): 210 x 297 mm Anzahl der Blätter: 10 Blatt

    Preis: 19.47 € | Versand*: 6.84 €
  • RNK Arbeitsvertrag A4 10ST 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer
    RNK Arbeitsvertrag A4 10ST 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer

    Arbeitsvertrag A4 10ST RNK 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer

    Preis: 13.38 € | Versand*: 5.99 €
  • Zweckform 2877 Arbeitsvertrag, für gewerbliche Arbeitnehmer, A4, 3-seitig, selbstdurchschreibend
    Zweckform 2877 Arbeitsvertrag, für gewerbliche Arbeitnehmer, A4, 3-seitig, selbstdurchschreibend

    Der Arbeitsvertrag 2877 von AVERY ZWECKFORM im DIN A4 Format ist speziell auf gewerbliche Arbeitnehmer zugeschnitten. Neben einem festen gleichbleibendem Monatsgehalt sind im Arbeitsvertrag auch die Tätigkeiten klar geregelt sowie Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Der 3-seitige Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer von Avery Zweckform ist eine zuverlässige, bewährte Grundlage bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern und wird regelmäßig von Rechtsexperten auf Änderungen im Arbeitsrecht geprüft und angepasst.

    Preis: 3.14 € | Versand*: 9.50 €
  • Arbeitsrecht
    Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann der Arbeitnehmer einen Betriebsrat verhindern?

    Kann der Arbeitnehmer einen Betriebsrat verhindern? In der Regel kann ein einzelner Arbeitnehmer alleine keinen Betriebsrat verhindern, da die Gründung eines Betriebsrats von der Zustimmung einer Mehrheit der Belegschaft abhängt. Wenn jedoch die Mehrheit der Arbeitnehmer gegen die Gründung eines Betriebsrats ist, kann dies die Bildung eines Betriebsrats verhindern. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer das Recht haben, einen Betriebsrat zu gründen, um ihre Interessen zu vertreten, und dass Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen dürfen, um dies zu verhindern. Letztendlich liegt es an den Arbeitnehmern, ob sie einen Betriebsrat gründen möchten, um ihre Rechte und Interessen zu schützen.

  • Welche Vorteile bietet ein Tarifvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Löhne?

    Ein Tarifvertrag bietet Arbeitnehmern klare Regeln und Standards für Arbeitsbedingungen und Löhne, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen können. Arbeitgeber profitieren von stabilen Arbeitsbeziehungen, da ein Tarifvertrag Konflikte reduzieren und die Produktivität steigern kann. Zudem können Tarifverträge dazu beitragen, faire Wettbewerbsbedingungen in einer Branche zu schaffen.

  • Wann gilt ein Tarifvertrag für einen Arbeitnehmer?

    Ein Tarifvertrag gilt für einen Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der Arbeitnehmer muss zudem in einem Betrieb arbeiten, der dem Geltungsbereich des Tarifvertrags unterliegt. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeitgeber an Tarifverträge gebunden sind, da sie freiwillig sind. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch von einem Tarifvertrag erfasst wird, gelten die darin festgelegten Regelungen verbindlich für ihn.

  • Kann Gewerkschaft Tarifvertrag erzwingen?

    Ja, Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge mit Arbeitgebern auszuhandeln. Wenn ein Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, können Gewerkschaften Druck ausüben, indem sie Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen organisieren. Letztendlich können Gewerkschaften jedoch keinen Tarifvertrag erzwingen, da dies auf freiwilliger Basis geschehen muss. In einigen Ländern können Tarifverträge jedoch für allgemeinverbindlich erklärt werden, was bedeutet, dass sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht.

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